ADFC Hessen: Nachrichten

17.06.2014

Das Tragen von Fahrradhelmen bleibt freiwillig!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Juni 2014 entschieden, dass einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden kann. Damit hebt der BGH das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig von Juni 2013 auf. Der ADFC hatte die Klägerin auf ihrem Rechtsweg unterstützt - und begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter als Wiederherstellung der Rechtssicherheit.

Der BGH begründete die Entscheidung wie folgt: "Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben."

ADFC-Landesvorsitzender Stefan Janke sagt: "Das Urteil ist eine sehr gute Nachricht für alle Radfahrerinnen und Radfahrer. Wir haben dafür zwei Jahre lang gekämpft. Der ADFC wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass das Tragen von Helmen freiwillig bleibt."

Zur Begründung der Entscheidung hat das BGH diese Pressemitteilung veröffentlicht.


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