ADFC Hessen: Nachrichten

12.11.2020

Vom Umgang mit Falschparkern

Was tun, wenn Rad- oder Gehweg zugeparkt sind?

Falschparker in Frankfurt wird abgeschleppt

Zugeparkte Rad- und Gehwege sowie Kreuzungsbereiche sind kein Kavaliersdelikt. Dass durch die Bequemlichkeit oder Gedankenlosigkeit einzelner Verkehrsteilnehmer*innen andere gefährdet und behindert werden, ist auf keinen Fall zu tolerieren. Deshalb müssen Bürgerinnen und Bürger auf staatliche Institutionen vertrauen können, die solche Verstöße unterbinden und ahnden, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Auch wenn die kommunale Verkehrspolizei oder Kräfte des Ordnungsamtes vereinzelt tätig werden: Die allermeisten Regelverstöße bleiben ungeahndet, auch wenn sie eine erhebliche Behinderung oder Gefährdung vor allem "schwächerer" Verkehrsteilnehmer bedeuten. Und die Landespolizei wird bei Falschparkern erfahrungsgemäß von sich aus gar nicht erst aktiv. Die Voraussetzung dafür, dass die Ordnungshüter*innen einschreiten, ist somit zunächst einmal, dass sie über eine bestimmte Verkehrsbehinderung bzw. -gefährdung informiert werden. Hierzu sollte man Folgendes wissen:

An wen kann ich mich wenden, wer ist zuständig?

Sowohl die kommunalen Ordnungsbehörden als auch die Landespolizei sind grundsätzlich für die Beseitigung von Verkehrsbehinderungen und Verkehrsgefährdungen zuständig, dies hat der hessische Innenminister Peter Beuth am 12. August 2019 in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bestätigt. Als Maßnahme zur Gefahrenabwehr kann die Landespolizei auch das Abschleppen von falsch parkenden Kfz veranlassen.

Abschleppen - oder nicht?

Die wirksamste Methode gegen Falschparken ist das Abschleppen, nur so wird die Verkehrsbehinderung bzw. -gefährdung auch tatsächlich beseitigt. Liegt eine konkrete Verkehrsgefährdung vor, ist das Abschleppen eines falschparkenden Fahrzeugs auch grundsätzlich verhältnismäßig und somit geboten. Auch wenn es anderslautende Gerüchte gibt: Polizisten, die nach diesem Ermessen eine Abschleppmaßnahme veranlassen, riskieren laut Auskunft von Innenminister Beuth NICHT, bei einem Einspruch des Fahrzeughalters gegen diese Maßnahme für die Kosten aufkommen zu müssen.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Um Anzeige gegen einen Falschparker zu erstatten, sollte man zunächst ein Foto der Situation machen, auf dem sowohl das Fahrzeug inklusive Kennzeichen und der Weg, idealerweise mit Beschilderung zu sehen ist. Um die Situation zu lokalisieren, ist die Angabe von Straße und Hausnummer wichtig, ebenso Datum und Uhrzeit. Außerdem sollte der "Tatbestand" genannt werden, z.B. Parken auf einem Radweg. Diese Informationen sendet man per E-Mail ans nächstgelegene Polizeirevier oder das Ordnungsamt. Fertig! Alles weitere übernimmt die Stadt. Man bekommt generell keinerlei Rückmeldung, es sei denn, es fehlen Daten!

Darf ich die Notrufnummer 110 wählen, um Falschparker zu melden?

Handelt es sich um ein verkehrsgefährdendes Falschparken - etwa indem man vom Rad- oder Gehweg auf die Fahrbahn ausweichen muss - ist es nicht verboten, zur Abwehr dieser Gefahr auch die "110" zu wählen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Viele hilfreiche Informationen zum Thema "Umgang mit Falschparkern" bietet die Website: www.falschparken-frankfurt.info - Auskunft erteilt gerne



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